Millionen für die Armee aber nicht für den Nachtzug
Die Budgetdebatte ist Jahr für Jahr ein intensives Ringen zwischen links und rechts. Während die Linke praktisch keine Ausgabenkürzungen akzeptieren will – weder bei der Entwicklungszusammenarbeit, noch bei multilateralen Organisationen oder bei der Subvention für den Nachtzug von und nach Malmö – forderten die bürgerlichen Kräfte mehr finanzpolitische Disziplin aber auch mehr Geld für die Armee. Am Ende setzte sich weitgehend die Position der Mitte und ihrer bürgerlichen Partner durch. Gespart wurde bei der internationalen Zusammenarbeit, beim Teuerungsausgleich für Bundesangestellte sowie bei verschiedenen Bundesstellen. Die umstrittene Nachtzug-Subvention von 10 Millionen Franken wurde gestrichen. Klar war für uns Bürgerliche auch: Die zusätzlichen Mittel für die Armee sind richtig, denn Sicherheit ist keine Option, sondern eine Voraussetzung für unseren Wohlstand.
Klare Strategie im Umgang mit straffälligen unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden
Eines der Geschäfte der Wintersession war eine Motion zum Umgang mit straffälligen unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA). Die grosse Mehrheit dieser jungen Menschen ist integrationswillig, und es gibt viele Beispiele, wie mit guter Betreuung echte Perspektiven entstehen. Gleichzeitig müssen wir aber zur Kenntnis nehmen, dass die Zahl der UMAs stark gestiegen ist – von rund 400 im Jahr 2018 auf über 3200 im Jahr 2023 – und dass damit auch die Zahl jener Jugendlichen zunimmt, die straffällig werden. Das stellt Gemeinden, Kantone und Sicherheitsbehörden vor enorme Herausforderungen und verunsichert die Bevölkerung.
Als Sprecher der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) habe ich in einem Votum begründet, weshalb die Kommissionsmehrheit diese Motion unterstützt und den Bundesrat beauftragen will, eine klare, gesamtschweizerisch abgestimmte Strategie für den Umgang mit kriminellen UMAs zu erarbeiten. Wir müssen dabei beides zusammen denken: den besonderen Schutz, den Minderjährige gemäss Kinderrechtskonvention verdienen, und gleichzeitig einen handlungsfähigen Staat, der Fehlverhalten konsequent begegnet. Wegschauen oder Zuständigkeitsgerangel hilft niemandem – weder den betroffenen Jugendlichen noch der Sicherheit in unserem Land. Die Motion wurde schliesslich im Nationalrat mit einer klaren Mehrheit angenommen.
Kein böses Erwachen bei der 10-Millionen Initiative
Über die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» – von den Initianten auch «Nachhaltigkeitsinitiative» und von den Gegnern «Kündigungs- oder Chaosinitiative genannt» – habe ich im letzten Newsletter bereits geschrieben. Nun ist das Geschäft in der Wintersession im Ständerat angekommen – und es zeigt sich, wie unterschiedlich die politischen Lager taktieren. Zur Diskussion steht nicht nur der Inhalt der Initiative selbst, sondern auch die Frage: Soll sie mit oder ohne Gegenvorschlag vors Volk kommen?
Bereits in der Herbstsession habe ich im Namen der Mitte-Fraktion in einem Votum dargelegt, weshalb wir die Initiative zwar ablehnen, sie aber nicht einfach ohne Alternative zur Abstimmung freigeben wollen. Die Initiative greift ein Thema auf, das viele Menschen beschäftigt: starkes Bevölkerungswachstum, Druck auf Wohnraum, Verkehr und Infrastruktur. Inhaltlich ist sie aus unserer Sicht jedoch gefährlich, weil sie bei Erreichen bei 10-Millionen Einwohnern zwingend die Personenfreizügigkeit mit der EU kündigen würde. Ich bin überzeugt: wer diese Initiative bekämpfen will, muss den Sorgen der Bevölkerung glaubwürdig begegnen – und das gelingt nur mit einem direkten Gegenvorschlag.
Die SVP befürwortet die Initiative während SP und Grüne sie an der Urne für chancenlos halten deshalb keinen Grund sehen, ihr mit einem Gegenvorschlag zusätzliches Gewicht zu verleihen. Wer glaubt, man könne die Initiative einfach vom Tisch wischen, riskiert ein böses Erwachen. Deshalb setzte sich die Mitte – letztendlich vergebens – für einen Gegenvorschlag ein. Das Resultat der Volksabstimmung wird zeigen, ob die Gegner von FDP bis Grüne richtig gepokert haben.
Die Ernährungsinitiative – oder wohl eher Vegi-Initiative
Die so genannte «Ernährungsinitiative» verlangt, dass der Netto-Selbstversorgungsgrad der Schweiz von heute rund 46 Prozent innert zehn Jahren auf mindestens 70 Prozent erhöht wird. Gleichzeitig fordert die Initiative strengere Vorgaben zum Schutz von Trinkwasser, Böden und Biodiversität. Ein Selbstversorgungsgrad von 70 Prozent ist nur möglich, wenn deutlich weniger Fläche für die Futterproduktion genutzt und unsere Land- und Ernährungswirtschaft stärker auf pflanzliche statt tierische Lebensmittel ausgerichtet wird.
Mein Parteikollege und Präsident des Schweizer Bauernverbands, Markus Ritter, sprach im Rat von einer «Vegi-Initiative». Die Initiative wolle der Bevölkerung faktisch vorschreiben, was sie zu essen habe – mit deutlich weniger Milch, Eiern und Fleisch. Ein solcher Umbau der Landwirtschaft ist utopisch, zumal die Schweiz heute über weniger Kulturland verfüge als zur Zeit der Anbauschlacht im Zweiten Weltkrieg. Schon damals war ein vergleichbarer Selbstversorgungsgrad nur unter Rationierungen erreichbar. Nachdem ein Gegenvorschlag klar abgelehnt wurde, lehnten im Nationalrat alle Fraktionen die Initiative ab.
Neues Stromnetz in der Luft statt im Boden
Unser Stromnetz ist vielerorts 50 bis 80 Jahre alt und stösst angesichts der Energiewende und des Ausbaus der erneuerbaren Energien zunehmend an seine Grenzen. Ohne leistungsfähige Netze nützen uns neue Solaranlagen, Windparks oder Speicher wenig. Bundesrat Rösti hat deshalb eine Revision des Elektrizitätsgesetzes vorgelegt, um die Bewilligungsverfahren zum Ausbau der Stromnetze massiv zu beschleunigen.
Besonders umstritten war dabei die Frage ob Höchstspannungsleitungen grundsätzlich als Freileitungen zu bauen sind oder ob auf jedem Laufmeter gestritten werden kann, ob eine Erdverkabelung erfolgen muss. Erdverkabelungen sind nicht nur zwei- bis zehnmal teurer, sondern führen auch regelmässig zu jahrelangen Verzögerungen durch Einsprachen und Gerichtsverfahren. Viele Kantone hatten sich in der Vernehmlassung gegen einen klaren Freileitungsgrundsatz gewehrt, weshalb der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament darauf verzichtet hatte. In der Umwelt-, Raumplanungs- und Energiekommission des Nationalrats (UREK-N) haben wir das Thema jedoch nochmals vertieft diskutiert und uns auf meinen Antrag hin entschieden, den Freileitungsgrundsatz wieder ausdrücklich im Gesetz zu verankern. Allein dieser Grundsatz kann eine Beschleunigungswirkung von sieben bis zehn Jahren bringen. Heute dauern Projekte für Höchstspannungsleitungen nicht selten 20 bis 30 Jahre – das ist angesichts der energiepolitischen Herausforderungen schlicht nicht mehr verantwortbar. Unsere Haltung setzte sich im Rat klar durch.
Keine weltfremde Praxis beim Unterschriftensammeln
Nach den Betrügereien von professionellen Unterschriftensammlern für Volksinitiativen und Referenden hat die Bundeskanzlei nun das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Wenn beispielsweise ein Ehepartner Name und Adresse des anderen Partners korrekt ausfüllt und der Ehepartner dann eigenhändig unterschreibt, so sind diese Unterschriften neu ungültig. Das ist meines Erachtens völlig praxisuntauglich. Ich habe dem Bundesrat mit einer Interpellation Fragen zu diesem Thema gestellt.
Zum Schluss noch etwas in eigener Sache: Seit dem 1. Dezember darf ich für zwei Jahre die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats präsidieren. Erstmals habe ich gemeinsam mit dem Kommissionssekretariat die Planung an die Hand genommen und werde im Januar meine erste Sitzung als Präsident leiten. Die UREK ist eine zentrale Kommission für die Zukunft unseres Landes. Ich freue ich mich sehr über diese neue Aufgabe.
Nun wünsche ich Ihnen und Ihren Liebsten frohe Weihnachtstage und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Ich danke Ihnen herzlich für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüsse
Nicolò Paganini
Nationalrat