Energie-Krimi um die Blackout-Initiative
Kaum ein Geschäft sorgte in dieser Session für mehr Spannung als die Debatte zur Blackout-Initiative bzw. zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates. Im Zentrum steht das seit 2017 geltende Verbot, in der Schweiz neue Kernkraftwerke zu bauen. Mit seinem indirekten Gegenvorschlag will der Bundesrat dieses Neubauverbot aufheben – nicht um konkret schon bald neue KKW zu bauen, sondern um die Technologie als Option für die Zukunft offenzuhalten.
Die Debatte entwickelte sich zu einem regelrechten Polit-Krimi. Allein im Nationalrat wurde während rund 12 Stunden über die Vorlage diskutiert. Zunächst beschloss der Nationalrat knapp mit 100 zu 97 Stimmen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Die Gegner argumentierten, dass offene Finanzierungsfragen zuerst geklärt werden sollten. Die Finanzierung neuer Kernkraftwerke kann heute noch gar nicht konkret beurteilt werden. Niemand weiss, welche Technologien in Zukunft zur Verfügung stehen werden, wie wirtschaftlich diese sein werden und wer bereit wäre, in solche Anlagen zu investieren. Aus meiner Sicht war das ein Verzögerungsmanöver aus Kreisen, welche die Kernkraft aus grundsätzlichen Gründen ablehnen. Es hätte nur die Ergreifung eines allfälligen Referendums näher an die Wahlen gebracht.
Der Ständerat liess die Finanzierungsfragen in der Vorlage offen, bestellte bei Bundesrat Rösti jedoch bis Ende Jahr einen umfassenden Bericht dazu und lehnte die Rückweisung erneut ab. Im Nationalrat folgte die nächste Wendung: Einige Ratsmitglieder änderten ihre Haltung, jemand fehlte aus gesundheitlichen Gründen. Das finale Resultat: Mit 100 zu 98 Stimmen wurde der Rückweisungsantrag abgelehnt und dem Gegenvorschlag damit zum Durchbruch verholfen.
Mit sechs Kollegen aus meiner Fraktion habe ich mich gegen das Manöver der Rückweisung entschieden. Am Schluss stimmte sogar eine knappe Mehrheit der Mitte-NationalrätInnen für die Aufhebung des Neubauverbots. Wie ich in meinem Votum zum Ausdruck brachte, steht für mich die Versorgungssicherheit im Vordergrund. Mit der Aufhebung des Neubauverbots wird im Moment kein neues Kernkraftwerk gebaut und auch keine Finanzierung beschlossen. Es geht einzig darum, ein Technologieverbot aufzuheben und die Option Kernenergie für die Zukunft offen zu halten. Denn am Ende erwarten Bevölkerung und Wirtschaft zu Recht, dass jederzeit genügend Strom zu bezahlbaren Preisen aus der Steckdose kommt.
Freihandels-Krimi mit unheiliger Allianz
Auch beim Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay entwickelte sich die Sommersession zum Polit-Krimi. Das Abkommen würde der Schweizer Exportwirtschaft einen wichtigen Zugang zu neuen Wachstumsmärkten verschaffen.
Doch im Nationalrat geriet die Vorlage zwischen die Fronten. Von links kamen Forderungen nach der Übernahme der EU-Entwaldungsverordnung. Diese würde insbesondere für viele Schweizer KMU einen erheblichen administrativen Mehraufwand bedeuten. Gleichzeitig verlangten die Bauernvertreterinnen und -vertreter Kompensationen von 880 Millionen Franken über acht Jahre, weil der erweiterte Freihandel bei Agrarprodukten ihrer Auffassung nach zu entsprechenden Einkommensverlusten führen.
Zunächst scheiterten die Forderungen der Linken. Danach verfehlte auch die Forderung nach 880 Millionen Franken für die Landwirtschaft die Mehrheit – allerdings denkbar knapp. Damit wurde der Weg für das Abkommen allerdings nicht frei gemacht. Vertreterinnen und Vertreter der Linken und des Landwirtschaftslagers spannten in einer unheiligen Allianz zusammen und brachten die gesamte Vorlage in der Schlussabstimmung zu Fall.
Für mich ist klar: Die Schweiz darf sich weder von der Linken noch von Partikularinteressen der Bauern erpressen lassen. Ich habe für die Kompensation für die Landwirtschaft gestimmt mit der Idee, dass der Ständerat diesen Betrag nach unten korrigieren kann und das Abkommen so gerettet werden kann. Freihandelsabkommen schaffen Arbeitsplätze, stärken unseren Wohlstand und helfen gerade einem exportorientierten Land wie der Schweiz, seine wirtschaftliche Unabhängigkeit zu sichern. Der Krimi ist noch nicht zu Ende – nun liegt es am Ständerat, das Abkommen wieder auf Kurs zu bringen.
AHV-Krimi: Die Finanzierung bleibt offen
Der dritte grosse Krimi dieser Session spielte sich bei der Finanzierung der 13. AHV-Rente ab. Seit dem Volksentscheid ist klar, dass die zusätzliche Monatsrente ausbezahlt wird, auch wenn diese Massnahme mit der Giesskanne nach wie vor keine gute Lösung ist. Offen bleibt die Frage, wie die jährlich mehreren Milliarden Franken finanziert werden sollen.
Die Mitte setzte sich für eine ausgewogene Mischlösung ein: eine moderate Erhöhung der Mehrwertsteuer kombiniert mit leicht höheren Lohnbeiträgen. Damit hätten die Lasten auf mehrere Schultern verteilt werden können. Auch die Bezüger der 13. AHV bezahlen schliesslich Mehrwertsteuer. Und auch die Jüngeren, die von den Lohnabzügen betroffen sind, werden später eine 13. AHV-Rente ausbezahlt bekommen. Die Linke bevorzugte höhere Lohnbeiträge, während SVP und FDP beide Massnahme ablehnten und den Druck für strukturelle Reformen – insbesondere die Erhöhung des Rentenalters – aufrechterhalten wollten.
Auch bei diesem dritten Krimi fiel die Entscheidung äusserst knapp aus: Die Erhöhung der Lohnbeiträge scheiterte im Nationalrat mit 98 zu 96 Stimmen. Damit war die Mischlösung vom Tisch. Anschliessend stand die Frage im Raum, ob auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer scheitern und die Finanzierung vollständig blockiert werden soll.
Die Mitte entschied sich bewusst gegen eine Blockade und unterstützte die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Damit ist zumindest ein Teil der Finanzierung gesichert. Über diese Vorlage werden Volk und Stände voraussichtlich bereits im November abstimmen. Klar ist aber auch: Die AHV steht weiterhin vor grossen finanziellen Herausforderungen. Rentenkürzungen stehen nicht zur Diskussion. Deshalb wird die Schweiz langfristig nicht darum herumkommen, erneut über eine längere Erwerbstätigkeit und damit über die Anhebung des Rentenalters zu sprechen.
KV-Abschluss mit KI
Erstmals absolvieren in den letzten Wochen die KV-Lernenden ihre Lehrabschlussprüfungen nach den Vorgaben der KV-Reform 2023. Die Prüfungen sind stark auf den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ausgerichtet: Fachwissen darf nicht mehr abgefragt werden, stattdessen sollen die Aufgaben mit Hilfe von KI gelöst werden. Dies führt zu grosser Frustration bei Lernenden und Lehrpersonen. Besonders problematisch ist, dass nicht alle Lernenden Zugang zu den gleichen KI-Modellen haben – was die Chancengleichheit in Frage stellt. Zudem ist es schwer festzustellen, über welche Fähigkeiten die Absolventinnen und Absolventen tatsächlich verfügen. Die mündlichen Prüfungen sind inzwischen so ausgestaltet, dass eine rekursfeste Beurteilung kaum möglich ist – mit der Folge, dass ein Nichtbestehen praktisch unmöglich ist.
Deshalb habe ich den Bundesrat in meiner Interpellation gefragt: Welche Bilanz zieht er nach den ersten Qualifikationsverfahren zur Gesamtwirkung der KV-Reform? Und ist er bereit, gemeinsam mit Berufsverbänden, Schulen und Lehrbetrieben die Abschlussprüfungen bereits vor der vorgesehenen Evaluation zu überarbeiten, um die offensichtlichen Schwächen des heutigen Systems zu beheben? Ziel muss sein, die Qualität der kaufmännischen Ausbildung und die Glaubwürdigkeit des KV-Abschlusses zu sichern.
Am Rande der Session traf ich auf Adrian Vögele, Redaktor im Ressort Ostschweiz des St.Galler Tagblatts, der 16 Monate vor den Eidgenössischen Wahlen einen Artikel über die beabsichtigten Kandidaturen der Ostschweizer Parlamentsmitglieder verfasste. Auf seine Frage, ob ich 2027 für eine weitere Legislatur im Nationalrat kandidieren werde, antwortete ich mit einem überzeugten «Ja». Die Arbeit in Bundesbern erfüllt mich nach wie vor mit grosser Freude und Motivation, und ich setze mich mit Überzeugung und Leidenschaft für die Anliegen unserer Region und unseres Landes ein.
Freundliche Grüsse
Nicolò Paganini
Nationalrat