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Die Monsterdebatte und Frau Bundesrätin im Widerspruch

29. September 2025 – Die 10-Millionen-Initiative ging während der vergangenen Herbstsession in die Geschichte ein als die längste Parlamentsdebatte seit der Gründung des Bundesstaats vor 177 Jahren. Neben Debatten in der Migrationspolitik wurde abseits der Ratssäle in der Steuerpolitik das Referendum gegen die Individualbesteuerung vorangetrieben. Und der Genuss wurde ebenfalls politisch: Während der Bundesrat die «kein Tropfen Alkohol»-Rhetorik der WHO übernimmt, bleibe ich überzeugt, dass wir unsere heimischen Bier und Weine weiterhin massvoll geniessen dürfen.

Neue Partei- und Fraktionsspitze

In den vergangenen Monaten hat es in den Partei- und Fraktionspitzen der Mitte entscheidende personelle Wechsel gegeben. Nach neun prägenden Jahren hat Gerhard Pfister das Parteipräsidium Ende Juni abgegeben. Sein Einsatz, gerade bei der Namensänderung, der Fusion mit der BDP und der strategischen Positionierung der Partei war entscheidend für den Erfolg bei den letzten Wahlen. Mein Nationalratskollege und Freund Philipp Bregy hat das Amt Ende Juni von Gerhard Pfister übernommen. Phillipp Bregys bisherige Rolle als Fraktionspräsident übernimmt Nationalrätin Yvonne Bürgin, und ich selbst darf meine Funktion als Gruppenchef der Mitte. EVP neu als formeller Vizepräsident unserer Fraktion ausüben – eine Aufgabe, die ich mit Freude und Verantwortung annehme. Mit Martin Pfister, der seit April im Bundesrat sitzt, ist die Mitte auch in der Landesregierung bestens vertreten. Die Mitte ist personell stark aufgestellt, bereit, die Schweizer Politik weiterhin aktiv mitzugestalten und die Wahlen 2027 zu gewinnen.

Fairness-Initiative statt Individualbesteuerung

Im Newsletter zur Sommersession habe ich erläutert, dass die Individualbesteuerung keine Reform für mehr Gerechtigkeit ist, sondern zu einem gigantischen administrativen Aufwand führen wird: 1,8 Millionen zusätzliche Steuererklärungen, über 1’000 neue Steuerbeamten, eine komplette Umstellung des Steuersystems auf allen Staatsebenen und neue Ungerechtigkeiten für Ehepaare mit ungleicher Einkommensverteilung. Aus diesen Gründen lehnt die Mitte die Individualbesteuerung klar ab. Während der Herbstsession wurden auch die Kantone aktiv, so dass gleich zehn Kantone das Kantonsreferendum ergriffen haben. Auch wir als Mitte haben mit Partnerorganisationen das Referendum gestartet – und die 50’000 Unterschriften aus der Bevölkerung werden wir ohne Zweifel zusammenbringen. Damit schaffen wir die Möglichkeit, diese schädliche Reform an der Urne abzulehnen und gleichzeitig unseren eigenen Vorschlag umzusetzen.

Mit der Fairness-Initiative «Für faire Steuern endlich auch für Ehepaare» haben wir bereits eine gerechte und praktikable Lösung auf dem Tisch. Die sogenannte alternative Steuerberechnung vereint die Vorteile der heutigen Besteuerung mit jenen der Individualbesteuerung, ohne deren Nachteile zu übernehmen: Ehepaare werden sowohl nach dem gemeinsamen Tarif als auch nach dem Tarif für Unverheiratete berechnet, und es gilt jeweils der tiefere Betrag. So entsteht echte Gerechtigkeit für alle Paare – systemkompatibel, verfassungskonform und ohne neue Benachteiligungen. Als Alternative wäre es auch möglich, das so genannte Vollsplitting auf Bundesebene einzuführen. Aber auch dafür braucht es 2026 an der Urne ein kräftiges Nein zur Individualbesteuerung.

PFAS-Rückstände sind nicht nur ein St.Galler Problem

Weiter fand die Diskussion um die sogenannten PFAS-Grenzwerte statt. Hintergrund ist die Situation im Kanton St. Gallen, wo Landwirtschaftsbetriebe ihre Fleischprodukte nicht mehr verkaufen konnten, weil die PFAS-Rückstände über den erlaubten Höchstwerten lagen, als Folge von Klärschlämmen, die früher auf den Feldern ausgebracht wurden.

Als Kommissionssprecher der UREK (Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie) des Nationalrats habe ich betont, dass es hier nicht um eine «Lex St. Gallen» geht, sondern um eine gesamtschweizerische Herausforderung, die wir ganzheitlich angehen müssen. Eine vollständige Sanierung der Böden ist schlicht nicht realistisch, und die betroffenen Landwirte dürfen mit dieser Altlast nicht alleine gelassen werden.

Mit einer Motion hat der Ständerat den Bundesrat beauftragt, beim Festlegen der Grenzwerte nicht nur Gesundheits- und Umweltaspekte zu berücksichtigen, sondern auch die Vollzugstauglichkeit, wirtschaftliche Folgen und die Kohärenz mit anderen Regelungen. Ebenso wichtig ist, dass praxistaugliche Lösungen für die Landwirtschaft und Wasserversorger gefunden werden – etwa Übergangsfristen oder Ausnahmeregelungen für tierische Lebensmittel, wenn gleichzeitig Sanierungsmassnahmen umgesetzt werden. Mit dieser Motion konnten wir dem Bundesrat nun klare Leitlinien geben, wie er das Problem sachgerecht und verantwortungsvoll anpacken soll.

Der Opferschutz hat Vorrang

Ein weitere beschlossene Gesetzesänderung betrifft den Sonderprivatauszug aus dem Strafregister. Wird ein erstinstanzlicher Schuldspruch weitergezogen, bleibt er bis zum Abschluss des gesamten Verfahrens unsichtbar – oft über Jahre. Arbeitgeber in Schulen, Heimen oder Vereinen erfahren somit nichts von einem laufenden Verfahren, auch wenn bereits ein Tätigkeits- oder Berufsverbot ausgesprochen wurde. Das schafft eine gefährliche Lücke: Personen, die erstinstanzlich wegen Sexualdelikten verurteilt wurden, können während der langen Dauer des Rechtsverfahrens trotzdem wieder Stellen im Kontakt mit Minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen antreten. Hier prallen zwei Rechtsgüter aufeinander – die Unschuldsvermutung für die beschuldigte Person und der Schutz der möglichen Opfer.

Die Mehrheit des Nationalrats teilt die Meinung, dass hier der Opferschutz Vorrang haben muss. Es wäre unverantwortlich, wenn Menschen trotz erstinstanzlicher Verurteilung weiterhin unbemerkt Kontakt zu möglichen Opfern erhalten könnten. Meine Wortmeldung als Kommissionssprecher finden Sie hier.

10-Millionen Schweiz und Migrationspakt

Die grosse Debatte der Herbstsession war der SVP-Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» gewidmet. Noch nie zuvor in 177 Jahren Bundesstaat gab es eine längere Debatte – mit 115 Einzelrednerinnen und -rednern dauerte sie über zehn Stunden. Die Initiative sieht vor, dass der Bundesrat ab einer Bevölkerungszahl von 9,5 Millionen erste Massnahmen ergreifen muss und dass bei 10 Millionen das Freizügigkeitsabkommen mit der EU gekündigt werden muss.

Ich durfte als Fraktionssprecher für die Mitte sprechen und habe klar gemacht: Diese Initiative ist ein Holzhammer, der das Ende des bilateralen Wegs mit der EU bedeuten würde. Sie zwingt beim Erreichen einer fixen Bevölkerungsschwelle von 10 Mio. zum Austritt aus der Personenfreizügigkeit – und dass wir die 10 Millionen Einwohner irgendwann erreichen, ist absehbar. Gleichwohl dürfen wir die Sorgen der Bevölkerung nicht ignorieren. Das rasante Wachstum stellt unsere Infrastruktur, den Wohnungsbau und die Energieversorgung vor grosse Herausforderungen. Die Mitte ist überzeugt, dass die Initiative vor dem Volk Chancen hat, wenn sie ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung kommt. Darum setzen wir uns für einen direkten Gegenvorschlag ein, der die Schwelle von 9,5 Millionen aufnimmt, aber Massnahmen im Inland vorsieht, statt vorschnell das Ende des bilateralen Weg zu besiegeln. Die Sorgen sind ernst zu nehmen und wir brauchen ein Vorgehen, das unser Land international nicht ins Abseits stellt.

In Sache Migrationspolitik gab auch der europäische Migrationspakt erneut zu reden. Im Sommer war die Vorlage im Nationalrat wegen Enthaltungen – namentlich auch der FDP – knapp gescheitert. Damit stand viel auf dem Spiel, denn bei einer definitiven Ablehnung hätte die Schweiz ihre Teilnahme an Schengen/Dublin insgesamt riskiert. Der Ständerat nahm in seiner Beratung jedoch einen Gedanken auf, den wir als Mitte-Fraktion schon in der Sommersession eingebracht hatten: Die Schweiz soll sich freiwillig am neuen europäischen Solidaritätsmechanismus beteiligen können, aber nur unter klaren Bedingungen. Entscheidend ist, dass das Dublin-System gegenüber der Schweiz im Wesentlichen funktioniert, dass die Migrationslage tragbar bleibt und dass die finanziellen Auswirkungen verantwortbar sind. Auf dieser Grundlage wurde nun eine gemeinsame Formulierung gefunden, die im Nationalrat und im Ständerat eine Mehrheit fand. Für mich ist erfreulich, dass unsere ursprüngliche Idee damit die Basis für eine Einigung bildete. So bleibt die Schweiz Teil von Schengen/Dublin – und wahrt gleichzeitig ihre Souveränität bei der Steuerung von Migration.

In Massen geniessen

Zum Schluss noch eine kleine Anekdote: Im Anschluss an die mündliche Beantwortung meiner Frage zur Rolle der Schweiz bei der Formulierung des «no safe level»-Ansatzes der WHO (also schon der erste Tropfen Alkohol wird als schädlich verurteilt) hat ich Frau Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider die Frage gestellt, ob sie es nicht widersprüchlich findet, dass der Bund einerseits den Absatz von Schweizer Wein fördert und Stolz auf unsere AOP-Produkte wie den jurassischen Damassine ist, gleichzeitig aber auf internationaler Ebene die Haltung unterstützt, dass es beim Alkohol keinen sicheren Konsum gibt – nicht einmal beim sprichwörtlichen «ersten Tropfen». Die Antwort von Bundesrätin Baume-Schneider fiel eher ausweichend aus. Für mich bleibt jedoch ein schaler Nachgeschmack: Der Staat sollte den Bürgerinnen und Bürgern nicht bevormundend immer mehr Selbstverantwortung abnehmen. Früher galt die Devise «im Masse geniessen» – und daran halte ich fest, gerade wenn es um unsere feinen, traditionsreichen Schweizer Bier-, Wein- und Sprituosenprodukte geht. Denn sie haben viel mit unserer kulturellen Identität zu tun und ein genussvoller Abend mit Freundinnen und Freunden ist doch echte Lebensqualität. Für die einen ohne, für viele aber auch mit einem qualitativ guten alkolholhaltigen Getränk.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Herbstzeit mit vielen genussvollen Momenten.

Freundliche Grüsse
Nicolò Paganini
Nationalrat